Sportanlagen unter Auflagen wieder offen ...


... Verhaltensregeln für den Sport- und Trainingsbetrieb

Ab 09.05.2020 hat die hessischen Landesregierung den Sport- und Trainingsbetrieb unter strengen Auflagen freigegeben. Alle Abteilungsvorstände wurden darüber per E-Mail informiert.

 

Für die Umsetzung hat der geschäftsführende Vorstand folgende Verhaltensregeln besprochen und verbindlich verabschiedet. Darüber hinaus gelten generell alle weiteren von den Behörden und Sportverbänden aktuell kommunizierten Bestimmungen und Auflagen.

 

Für den Trainingsbetrieb gelten die folgenden Auflagen

  • Der Abstand zwischen Personen muß stets mindestens 1,5 Meter betragen
  • Die Ausübung des Trainingsbetriebs muß kontaktfrei
    ohne Wettkampfsimulationen und Spielen erfolgen
  • Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind einzuhalten,
    insbesondere sind die Sportgeräte und Hilfsmittel nach der gemeinsamen Nutzung mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren
  • Umkleidekabinen (Bekleidungswechsel ist untersagt), Dusch -und Waschräume sowie sonstige Gesellschafträume sind geschlossen
  • Toiletten sind geöffnet, fehlende Seife und Handtücher sind sofort zu ergänzen bzw. zu melden.
  • Warteschlangen sind untersagt, sofern kein Sicherheitsabstand von mind. 1,5 Meter einzuhalten ist
  • Risikogruppen im Sinne des Robert Koch-Instituts zur Hygiene ist die Teilnahme am Training und das Betreten der Sportanlage untersagt
  • Zuschauern ist der Zutritt zur Sportanlage untersagt
  • Abteilungsvorstände bzw. Abteilungsleiter, Trainer oder für das jeweilige Training verantwortliche Personen sind für die Einhaltung der Auflagen und die ordnungsgemäße Durchführung in der jeweiligen Abteilung ausschließlich verantwortlich
  • Für Rückverfolgung einer eventuellen Infektionskette sind die Trainingszeiten und teilnehmenden Personen sowie besondere Vorkommnisse zu dokumentieren.
  • Abweichungen von den Auflagen sind dem geschäftsführenden Vorstand sofort nach Bekanntwerden ohne  Verzögerung telefonisch oder per E-Mail oder einem ähnl. Kommunikationsweg zu melden.
  • Außer dem Trainingsbetrieb sind jegliche gesellschaftliche Zusammenkünfte sowie der Verzehr von Speisen oder der Genuß von alkoholischen Getränken bis auf Weiteres untersagt
  • Alle Regelungen die für die Öffnung und den Betriebs unserer Clubgaststätte angeordnet werden, sind uneingeschränkt einzuhalten. Die gilt für sämtliche Betriebsflächen innen wie außen.
    Den Anweisungen des Gaststättenpersonals ist Folge zu leisten.
  • Über die Auflagen sind alle Vereinsmitglieder, insbesondere die Teilnehmer vor Beginn eines Trainings zu informieren. Die wichtigsten Regeln sind den deutlich sichtbaren Informationstafeln zu entnehmen.
  • Alle weiteren Auflagen, Empfehlungen und Anweisungen gelten weiterhin uneingeschränkt

Bitte geht solidarisch miteinander um und nehmt die bekannten Empfehlungen, Verbote und Hygienevorschriften ernst. Nur so vermeiden wir eine zwangsweise Schließung unserer gesamten Sportanlage, unserer Clubgaststätte und Wohnbereiche sowie ein saftiges Bußgeld, das bei Nichtbeachtung zu Lasten Eurer Abteilung gehen würde.

Nehmt Rücksicht aufeinander und bleibt gesund.

Euer Vorstand
Walter Bäcker – Michael Kegelmann –Peter Köhlhofer – Hermann Schreiner

 

 

Hier der Link zum Herunterladen der Verhaltensregeln und die Umsetzung in der Praxis