Verhaltensregeln für den Trainingsbetrieb ...
... und Umsetzung in der Praxis - Stand 12.06.2020
Der Sportkreis Offenbach hat mit E-Mail vom 10.06.20 informiert, dass die hessische Landesregierung den Sportbetrieb unter Auflagen ab 11.06.2020 weiter gelockert hat. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Freien und in Hallen ist somit unter Einschränkungen möglich.
Am 11.06.20 hat der geschäftsführende Vorstand daraufhin die nachfolgenden Verhaltensregeln besprochen und verbindlich verabschiedet.
Darüber hinaus gelten generell alle weiteren von den Behörden und Sportverbänden aktuell kommunizierten Bestimmungen und Auflagen.
Für den Trainingsbetrieb gelten die folgenden Auflagen
- Der Sportbetrieb kann aktuell gemeinsam mit bis zu 10 Personen erfolgen
oder weiterhin unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen
oder kontaktfrei ausgeübt werden.
Mannschaftssportarten, bei denen sich maximal bis zu 10 Sportlerinnen oder Sportler auf einem gemeinsamen Spielfeld befinden sind zulässig.
Schiedsrichter oder Wettkampfrichter sowie Auswechselspieler werden nicht in die Personenzahl mit eingerechnet, sofern diese stets mindestens 1,5 m Abstand halten. - Umkleidekabinen, Dusch -und Waschräume sowie sonstige Gesellschafträume bleiben entgegen der Lockerung weiterhin geschlossen, da die Anforderungen der Regelung an Reinigung, Desinfektionen und Anzahl der Nutzer je Fläche in den Räumen der Teutonia nicht sichergestellt werden können.
- Toiletten sind geöffnet, fehlende Seife und Handtücher sind sofort zu ergänzen bzw. zu melden.
- Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind einzuhalten,
insbesondere sind die Sportgeräte und Hilfsmittel nach der gemeinsamen Nutzung mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren - Warteschlangen sind untersagt, sofern kein Sicherheitsabstand von mind. 1,5 Meter eingehalten wird.
- Risikogruppen im Sinne des Robert Koch-Instituts zur Hygiene ist die Teilnahme am Sportbetrieb und das Betreten der Sportanlage untersagt.
- Zuschauern ist der Zutritt zur Sportanlage weiterhin untersagt.
- Abteilungsvorstände bzw. Abteilungsleiter, Trainer oder für das jeweilige Training verantwortliche Personen sind für die Einhaltung der Auflagen und die ordnungsgemäße Durchführung in der jeweiligen Abteilung ausschließlich verantwortlich.
- Für Rückverfolgung einer eventuellen Infektionskette sind die Trainingszeiten und teilnehmenden Personen sowie besondere Vorkommnisse zu dokumentieren.
- Abweichungen von den Auflagen sind dem geschäftsführenden Vorstand sofort nach Bekanntwerden ohne Verzögerung telefonisch oder per E-Mail oder einem ähnl. Kommunikationsweg zu melden.
- Außer dem Trainingsbetrieb sind jegliche gesellschaftliche Zusammenkünfte sowie der Verzehr von Speisen oder der Genuss von alkoholischen Getränken bis auf Weiteres untersagt
- Alle Regelungen die für die Öffnung und den Betriebs unserer Clubgaststätte angeordnet werden,
sind uneingeschränkt einzuhalten. Dies gilt für sämtliche Betriebsflächen innen wie außen.
Den Anweisungen des Gaststättenpersonals ist Folge zu leisten. - Über die Auflagen sind alle Vereinsmitglieder, insbesondere die Teilnehmer vor Beginn eines Trainings zu informieren. Die wichtigsten Regeln sind den deutlich sichtbaren Informationstafeln zu entnehmen.
- Alle weiteren Auflagen, Empfehlungen und Anweisungen gelten weiterhin uneingeschränkt
Bitte geht solidarisch miteinander um und nehmt die bekannten Empfehlungen, Verbote und Hygienevorschriften ernst. Nur so vermeiden wir eine zwangsweise Schließung unserer gesamten Sportanlage, unserer Clubgaststätte und Wohnbereiche sowie ein saftiges Bußgeld, das bei Nichtbeachtung zu Lasten Eurer Abteilung gehen würde.
Nehmt Rücksicht aufeinander und bleibt gesund.
Euer Vorstand
Walter Bäcker – Michael Kegelmann –Peter Köhlhofer – Hermann Schreiner
Umsetzung in der Praxis
Sollten bei einem Spieler oder innerhalb dessen Haushalt Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Fieber, Atemnot, Muskelschmerzen, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Durchfall auftreten, nimmt der Spieler nicht am Training teil.
- Nach einem positiven Coronavirus-Test eines Spielers oder innerhalb dessen Haushalt nimmt der Spieler 14 Tage lang nicht am Trainingsbetrieb teil.
- Die Spieler reisen möglichst zu Fuß, mit dem Fahrrad oder in privaten PKW in Sportkleidung an. Fahrgemeinschaften sind im Sinne der Vorgaben zulässig.
Eine Nutzung des ÖPNV kann bei der Abreise nur stattfinden,
wenn der Spieler die Kleidung gewechselt hat. - Bei einer Abreise mit dem PKW erfolgt nach dem Training der Wechsel von durchnässten oder verschwitzten Kleidungsstücken im Fahrzeug.
Der Wechsel der Oberbekleidung nach dem Training ist aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen anzuraten.
So lange die Umkleiden geschlossen sind, sollten sichtgeschützte Bereiche auf dem Sportgelände unter Einhaltung der Abstandsregelungen genutzt werden. - Der Zugang zum Trainingsgelände ist wenn möglich so zu gestalten,
dass er zu übersehen ist, aber kein Stau entsteht. - Wo dies möglich ist, sollte ein Eingang und ein Ausgang eingerichtet werden.
- Jeglicher Körperkontakt wie Handshake oder Abklatschen unterbleibt im Sinne der Abstandsregel.
- Am Eingang bzw. auf dem Sportgelände ist die Möglichkeit zur Händedesinfektion zu nutzen.
- Begleitpersonen sollten dem Training möglichst nicht beiwohnen.
Ansonsten ist auf Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. - Nach dem Eintreffen waschen sich die Spieler gründlich die Hände.
Wenn vorhanden möglichst einen außenliegenden Wasseranschluss nutzen!
Sollten Dusch- und Waschräume entsprechend der aktuell gültigen Auflagen freigegeben sein,
sind diese nach der Nutzung unter Beachtung der Abstandsregeln möglichst durch einen Betreuer zu kontrollieren und entsprechend zu reinigen und zu desinfizieren. - Zur besseren Einhaltung der Vorgaben empfehlen sich kleine, übersichtliche Trainingsgruppen.
Ein Trainer / Übungsleiter ist für maximal 10 Spieler zuständig. - Die Belegung eines Sportplatzes erfolgt durch maximal 20 Spieler
(Faustregel: möglichst 10 Spieler pro Hälfte) - Die Hygienemaßnahmen entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene einhalten
- Warteschlangen vermeiden
- Erforderlichen Abstands-und Hygienemaßnahmen gut sichtbar anbringen und aushängen
- In Situationen, in denen Maßnahmen der physischen Distanzierung nur schwer eingehalten werden können, Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Hier der Link zum Herunterladen der Verhaltensregeln und die Umsetzung in der Praxis
Verweise / Links
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq-wiedereinstieg
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/3cokobevstand15.06_0.pdf